Bei aus dem Internet bezogenen Lebensmitteln ist eine amtliche Kontrolle schwierig. Der Tante Emma-Laden an der Ecke hat längst ausgedient. Supermärkte und Billiganbieter buhlen um die Gunst des Käufers, während ein neuer Mitbewerber, nämlich das Internet, langsam ins Rollen kommt. Immer mehr Verbraucher kaufen im Internet quasi „per Mausklick“ ein – auch Lebensmittel.
Während sich der Verbraucher bereits munter durch die bunte Lebensmittel-Warenwelt im World-Wide Web klickt, fehlen der amtlichen Lebensmittelüberwachung noch die konkreten Verfahrensabläufe zur Kontrolle des Online-Handels. Derzeit erarbeitet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeinsam mit den Bundesländern an Lösungsstrategien im Ramen eines zweijährigen Pilotprojekts.
Das Ziel: Der Marktplatz Internet soll in puncto Lebensmittelsicherheit dem herkömmlichen Vertrieb von Lebensmitteln in nichts nachstehen. Dass der Internethändler genauso wie jeder „normale“ Lebensmittelunternehmer kontrolliert werden muss, ist klar. Einmal pro Jahr soll der Kontrolleur im Betrieb erscheinen, so will es das Gesetz.

Lebensmittel im Internet kaufen
Doch beim online-Handel stößt das System an seine Grenzen. Denn meist weiß die Überwachung gar nicht, wer Lebensmittel online anbietet. Eigentlich muss sich zwar jeder Händler bei der Behörde registrieren, viele tun das jedoch nicht – ob aus Absicht oder Unwissen sei dahingestellt. Eine automatisierte Recherche-Software soll hier Licht ins Dunkel bringen. Automatisiert ist auch die Suche nach Vertreibern risikobehafteter Lebensmittel.
Der Hintergrund: Untersuchungen zeigen immer wieder, dass online-Händler Produkte als Lebensmittel vertreiben, die gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen; etwa weil sie gesundheitsschädliche Stoffe enthalten oder mit irreführenden Angaben versehen sind. Gerade hier will die amtliche Überwachung ran. Denn je größer das Risiko für den Verbraucher, umso häufiger müssen die Kontrolleure eigentlich im Betrieb erscheinen. Problematisch dabei ist, dass viele online-Händler gar kein eigenes Lager haben, sondern die Lieferung nur vermitteln.
Gerade Händler nicht rechtskonformer Produkte haben ihren Sitz oft im Ausland. Nicht ohne Grund. Das macht die rechtliche Verfolgung von Verstößen sehr aufwändig – umso mehr, wenn der Unternehmer außerhalb der Europäischen Union sitzt. Ortsbegehung also Fehlanzeige. Das erschwert auch die Probenahme. Testkäufe könnten das Problem zumindest teilweise lösen, erfordern aber auch gesetzliche Veränderungen. Neben der Frage, wie die amtliche Gegenprobe zurückgelassen wird, muss geklärt werden, auf welchen Namen die Bestellung erfolgt und wie sie bezahlt wird. Denn eigentlich sind für den Kauf von Proben keine Gelder vorgesehen.
Quelle: aid.de